Textdokumente
...
des
Unterrichts sind zum Beispiel ausgearbeitete Unterrichtsentwürfe,
spontane Notizen zum Unterrrichtsverlauf, systematisch angelegte
Unterrichtsprotokolle und wissenschaftliche Transkriptionen von
Unterrichtsaufzeichnungen. Es sind allesamt Texte, die zu
interpretieren sind, wenn sie der Unterrichtsanalyse dienen sollen: mit
bestimmten Absichten des Verstehens verfaßt und für bestimmte Zwecke
des Verständnisses beigezogen. Es sind Daten der Beobachtung, der
Beschreibung und der Beurteilung, die das unterrichtliche Geschehen
nicht abbilden, sondern die es darstellen; intentional und
perspektivisch.
Das
gilt auch für
Transkriptionen: Sie sind nichts anderes als Spuren insbesondere der
sprachlichen Handlungen der am Unterricht Beteiligten. Und nicht erst,
wer diese Spuren der Unterrichtsgespräche liest - schon, wer sie
aufzeichnet, läßt sich auf einen recht komplexen Prozess
interpretativer Konstruktion ein. Transkriptionen sind ja
Literalisierungen sehr weitgehend mündlicher Unterrichtskommunikation;
bestimmten notationalen Konventionen entsprechend, die ihrerseits unter
bestimmten Relevanzgesichtspunkten entwickelt worden sind.
Auf
Transkriptionen
bei der Unterrichtsanalyse Bezug zu nehmen, hat durchaus Züge
konstruktiver Interpretation: man studiert Transkripte wie Texte, in
denen man Situationen, Handlungen, Ereignisse und Personen auf eine
Weise wiederzuerkennen meint, die an die eigene Erfahrung mit, wie es
scheint, vergleichbaren Situationen erinnert. Dabei hängt allerdings
Vieles vom Wie des Lesens und Verstehens solcher Spuren
unterrichtlichen Handelns ab. Und damit haben, gleich ob sie
Biologieunterricht oder Literaturunterricht beobachten,
Unterrichtsexperten hin und wieder so ihre Probleme. Denn ihre eigene
text- und sprachanalytische Kompetenz entspricht nicht immer dem, was
man (ein wenig versnobt formuliert) als eine Kernkompetenz didaktischer
Beratungsprofis voraussetzen sollte. (Sie können sich leicht Situatonen
vorstellen, wo Argumentationen übers Sagen und Meinen, über Ausdruck
und Absicht, über die Verständigung und das Selbstverständliche an
Grenzen geraten, die mit Alltagstheorien der Interpretation der Sprache
und des Gesprächs zusammenhängen: Wie, zum Beispiel, stellt man
explizit dar, was implizit mitgemeint ist; und was genau soll das sein,
dieses Mitgemeinte?)
Textdokumente
welcher Form auch immer bilden einen wesentlichen Bezugspunkt bei
Beratungsgesprächen. Sie dienen der genaueren Darstellung und Deutung
dessen, worauf es einem bei einer Rekonstruktion des unterrichtlichen
Handelns ankommt.